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Erforderliche Unterlagen


Prinzipiell gilt: je besser die Qualität der Unterlagen, desto besser das Ergebnis. Es nützt wenig, nur schwarz-weiß Kopien von Fahrzeugschäden oder schlechte Ausdrucke von Digitalbildern zu übersenden.

Gute Voraussetzungen liegen vor, wenn man die Originalfotos oder die Originaldateien von Digitalbildern hat, am Besten von den Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen. Die Fotos können z.B. aus Schadengutachten stammen. Aber auch Fotos, die unmittelbar nach dem Unfall aufgenommen wurden und die dem Laien u.U. nicht viel sagen, können manchmal den entscheidenden Hinweis zur Klärung der strittigen Fragen enthalten.

Wenn die Schäden noch vorhanden sind, dann kann es hilfreich sein, dass der Sachverständige das Fahrzeug selbst besichtigt. So sind für uns manchmal kleinste Kratzspuren von Bedeutung, die z.B. bei der Ermittlung der Schadenkosten keine Rolle spielen.

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen und eine Skizze angefertigt, sollte auch diese übersandt werden. Das gilt gleichermaßen für Zeugenaussagen oder Schilderungen des Unfallgegners. Soll ein Gutachten überprüft werden, muss dieses vollständig, also mit allen Anlagen vorgelegt werden.




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