Insbesondere bei leichteren Unfällen werden die Unfallbeteiligten oft von der Polizei aufgefordert, den Unfallort zu räumen, um den Verkehr nicht zu behindern. Damit geht ein wichtiger Teil an Informationen für den Sachverständigen verloren. Kennt der Sachverständige die Endstellungen nicht oder nicht genau, wird die Geschwindigkeit oft an Hand der Beschädigungen eingegrenzt. Dazu werden in der Regel Unfallversuche herangezogen. Neben unseren Versuchsunterlagen, die ständig erweitert werden, stehen auch elektronische Datenbanken zur Verfügung, die zum Teil sogar allgemein zugänglich sind. Da Pkw-Unfälle einen Großteil der Arbeit ausmachen, sind die Datenbanken mittlerweile sehr umfangreich. Dennoch findet man nicht immer einen passenden Versuch. In schwierigen Fällen werden daher auch eigens Kollisionsversuche durchgeführt.
Kennt man die Geschwindigkeiten, kann man klären, ob der Unfall für einen oder für beide Beteiligte vermeidbar war. Das kann u.U. für die Frage nach dem Umfang der Haftung von Bedeutung sein.
Quellen
CD-Rom der Europäischen Fachtagung 1999 Wildhaus Schweiz Veranstaltergemeinschaft
Videomaterial: Dekra/Winterthur
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