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Kollisionsgeschwindigkeit

Die häufig an den Sachverständigen gestellte Frage ist die nach der Geschwindigkeit. Dabei unterscheiden wir u.a. Ausgangsgeschwindigkeit und Kollisionsgeschwindigkeit. Weitere Begriffe, die häufig auftauchen, sind Relativ- oder Differenzgeschwindigkeit, Bremsausgangsgeschwindigkeit und auch Energie- äquivalente - Geschwindigkeit kurz EES (energy equivalent speed).

Ausgangsgeschwindigkeit

Am einfachsten lässt sich die Geschwindigkeit berechnen, wenn ein Fahrzeug am Ende einer Blockierspur steht, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist. Die Geschwindigkeit Vo ergibt sich dann aus der Bremsverzögerung a und der Spurlänge s. Die Formel lautet:

Vo = √(2×a×s)

Um die Geschwindigkeit zu ermitteln, muss man also "nur noch" die Verzögerung des Fahrzeugs kennen. Wenn kein Bremsversuch durchgeführt wird, ist eine Bandbreite ansetzen. Die Verzögerung ist u.a. abhängig vom Fahrbahnbelag (Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster, Gras, lockerer Sand) und vom Zustand der Fahrbahn (trocken, nass, verschmutzt, vereist). Hat ein Pkw z.B. eine Spur von 15 m gezeichnet, fuhr er - bei einer Verzögerung von 7 m/s² - zu Beginn der Spurzeichnung mit etwa 50 km/h.

Etwas komplizierter wird es, wenn man die Ausgangsgeschwindigkeit für den Fall berechnen will, bei dem das Fahrzeug bremsend noch mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt. Keinesfalls kann man die Kollisionsgeschwindigkeit und die Geschwindigkeit aus der Spurlänge einfach addieren! Prallt der oben beschriebene Pkw nach 15 m Bremsspur noch mit 50 km/h gegen einen anderen Pkw, dann war er vorher nicht 100 km/h schnell! Die Geschwindigkeit, bei der die Spuren anfangen, lag nur bei ca. 70 km/h. Der quadratische Zusammenhang wird durch folgende Formel beschrieben:

Vo = √(Vk² + 2×a×s)

Wichtig ist hier, dass bei der Berechnung nur der Teil der Spur berücksichtigt wird, der vor dem Anprall entstanden ist. Normalerweise steht ein Pkw nicht gleich an der Stelle, an der er mit dem anderen Fahrzeug zusammengestoßen ist. Er rutscht bremsend noch ein Stück weiter und zeichnet dabei weiter Spuren. Diese Strecke ist für die Berechnung der Geschwindigkeit nicht zu berücksichtigen.

Bei heute gängigen Fahrzeugen blockieren in aller Regel zuerst die Vorderräder bzw. erreichen diese zuerst die Blockiergrenze (Regelschwelle ABS). Von daher ist es nicht zulässig, von der Spurlänge noch den Radstand abzuziehen, wie es manchmal noch gemacht wird. Das ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen notwendig.

Die Geschwindigkeitsberechnung auf Basis der Blockierspuren ist jedoch oft gar nicht möglich, da immer mehr Fahrzeuge mit ABS ausgerüstet sind, und es nur noch selten Blockierspuren gibt. Manchmal kann man noch unmittelbar nach dem Unfall die sogenannten Regelspuren erkennen. Diese sind aber bereits kurze Zeit später nicht mehr zu finden oder nicht mehr eindeutig zuzuordnen.

Werden Spuren nicht fotografiert oder vermessen, kann der Sachverständige keine vernünftigen Berechnungen durchführen. Auch die mitunter angewandte Methode, die Länge der Bremsung aus der Dauer des Bremsgeräusches abzuschätzen, kann nicht als seriös bezeichnet werden. Wer kann schon genau angeben, wie lange vor dem Knall (also dem Unfall) ein Bremsenquietschen zu hören war. Schätzt man die Länge des Bremsgeräusches z.B. auf eine halbe Sekunde, wird aus einer Kollisionsgeschwindigkeit von 30 km/h eine Ausgangsgeschwindigkeit von etwa 43 km/h. War das Bremsgeräusch mutmaßlich eine Sekunde lang zu hören, ergibt sich bereits eine Ausgangsgeschwindigkeit von 55 km/h!

Kollisionsgeschwindigkeit

Kollisionsgeschwindigkeiten werden auf verschiedenen Wegen ermittelt. Am Besten sind die Voraussetzungen, wenn eine aussagefähige Unfallskizze vorliegt oder Fotos angefertigt wurden. Der Sachverständige kann dann ermitteln, wie sich die Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß bewegt haben. Aus einer Reihe physikalischer Gesetzmäßigkeiten (Impulssatz, Drallsatz, Energiesatz) lässt sich die Kollisionsgeschwindigkeit ableiten. Für diese Art der Berechnung, die auch als Rückwärtsrechnung bezeichnet wird, werden in den meisten Fällen Computerprogramme eingesetzt, die die Lösung grafisch darstellen.

Andere Computerprogramme bieten die Möglichkeit, mittels Simulation in einer Vorwärtsrechnung die Kollisionsgeschwindigkeit einzugrenzen. Dabei werden die Fahrzeuge im Programm so positioniert, wie sie zusammengestoßen sind. Anschließend werden dann die Kollisionsgeschwindigkeiten vorgegeben und variiert. Zusätzlich können noch zahlreiche weitere Parameter eingegeben werden. Es wird dann geprüft, ob die vom Computerprogramm berechnete Bewegung des Fahrzeugs mit der tatsächlichen Bewegung übereinstimmt. Die physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die bei der Vorwärtsrechnung angewendet werden, sind in der Regel die gleichen wie bei der Rückwärtsrechnung.

Leider liegen häufig jedoch keine, nur wenige oder keine verlässlichen Informationen über die Endstellungen der Fahrzeuge vor. Man muss dann die Kollisionsgeschwindigkeit an Hand der Beschädigungen eingrenzen. Zwar wird man in der Regel keinen Versuch finden, der sich 1:1 auf den Unfall übertragen lässt. Häufig kann aber die Kollisionsgeschwindigkeit sehr gut eingegrenzt werden. Unfallanalyse Berlin kann dazu auf eine umfangreiche Datenbank zurückgreifen.
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