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Interpretation von Unfallspuren


Die Grundlage für die erfolgversprechende Rekonstruktion eines Unfalls ist die sorgfältige Aufnahme der am Unfallort vorhandenen Unfallspuren.

In Deutschland erledigt diese Aufgabe grundsätzlich erst einmal die Polizei. Sie kann, und tut dies in vor allem in den Flächenbundesländern, zur Unfallaufnahme Sachverständige hinzuziehen. Sofern Personen verletzt oder gar getötet werden, oder auch bei hohem Sachschaden ist eine umfassende Aufnahme der Unfallspuren durch die Polizei und das Anfertigen einer Unfallskizze eigentlich zwingend vorgeschrieben. Bei leichteren Unfällen, wozu viele Pkw-Pkw-Unfälle im Zusammenhang mit einer Vorfahrtsverletzung stehen, ist die Spurenaufnahme nicht zwingend und wird deswegen auch häufig nicht vorgenommen, auch dann nicht, wenn es etwa durch die Länge einer Bremsspur nahe liegt, dass ein Fahrzeug schneller als zulässig fuhr.

Kapitel des Textes
Fahrbahnspuren und ihre Bedeutung für die Unfallrekonstruktion
Was sollte vermessen werden?
Was sollte für die Spuren- bzw. Unfallaufnahme beachtet werden?
Jeder Unfallbeteiligte sollte daher, sofern er dazu noch in der Lage ist, in seinem Interesse darauf achten, dass vorhandene Spuren aufgenommen werden, besser noch fotografiert werden. Zur Absicherung sollte man dies gegebenenfalls selbst tun oder einem Sachverständigen übertragen.

Mit der polizeilichen Unfallaufnahme ist nämlich keineswegs sicher gestellt, dass vorhandene Spuren umfassend, sorgfältig und richtig erfasst und in der Akte, etwa in einer Skizze oder durch Fotos dokumentiert werden.
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Die Bilder 1 und 2 zeigen als Beispiel die abgeknickte Bremsspur eines Golf, der unter teilweiser Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn von einem aus einer Ausfahrt kommenden Fahrzeug seitlich getroffen wurde. Dieser Unfall hätte nicht zwingend die Aufnahme der Bremsspur durch die Polizei erfordert. Aus den Fotos, aber auch im Besonderen aus der Bremsspur, sind zahlreiche Schlüsse zu ziehen, die bei einer juristischen Behandlung des Unfall ohne die Sicherung der Spur zu zahlreichen Fragen führen würden.

Aus der Länge der Bremsspur ist die Geschwindigkeit des Golf abzuleiten. Die Bremsspur ist eindeutig den Vorderrädern zuzuordnen. Damit liegt auch der Reaktionspunkt des Golf-Fahrers in engen Grenzen fest. Der Knick in der Bremsspur kennzeichnet absolut eindeutig die Kollisionsstelle. Die Lage der Bremsspur auf der Fahrbahn lässt erkennen, dass der Golf-Fahrer zumindest teilweise die Gegenfahrbahn benutzt hat. Aus der Lage der Spur ist exakt abzuleiten, wie weit der anstoßende Pkw bereits die Ausfahrt verlassen hatte.

Bild 3 zeigt die häufigsten von der Polizei verwendeten Symbole, mit denen Spuren auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden. Die Unterscheidung in Brems- und Blockierspuren ist eher akademisch, weil dies in der Regel an der Unfallstelle gar nicht eindeutig zu unterscheiden ist. Davon abgesehen sind Reifenspuren, wie sie in Bild 1 und 2 zu sehen sind, immer seltener anzutreffen, weil der Ausrüstungsgrad der Fahrzeuge mit ABS immer größer wird.
Bild 1 vergrößern
Bild 2 vergrößern
Bild 3 vergrößern
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Fahrbahnspuren und ihre Bedeutung für die Unfallrekonstruktion

Nachfolgend werden eine Reihe von typischen Spuren auf der Fahrbahn angeführt sowie ihre Bedeutung für die Unfallrekonstruktion. Anschließend sollen noch einige Hinweise für die Mindestanforderung für das Vermessen einer Unfallstelle mit entsprechenden Erläuterungen gegeben werden.

Spuren auf der Fahrbahn Bedeutung für die Unfallrekonstruktion
Endstellungen/-lagen
  • der Unfallbeteiligten
  • von mitgeführten Gegenständen
  • von Fahrzeugteilen
  • Glassplitter
  • Lacksplitter
Reifenspuren
  • Fahrspuren
  • Bremsspuren
  • Blockierspuren
  • Schleuderspuren
  • Driftspuren
  • Regelspuren (ABS)
  • Walkspuren
  • Unstetigkeiten
  • Spurenknicke
Sonstige Spuren (Fahrbahn)
  • Flüssigkeitsspuren
  • Kratz-/ Schlag-/ Schleifspuren
  • Blut
  • Stoff-/Lederabrieb
Rückschluss auf
  • Auslaufgeschwindigkeit
  • Eingrenzung der Kollisionsstelle
  • Kollisionsrichtung
  • Kollisionsgeschwindigkeit
  • Eingrenzung der Kollisionsstelle
Rückschluss auf
  • Einlaufrichtung
  • Geschwindigkeit
  • Reaktionspunkt, Geschwindigkeit
  • Fahrzeugkinematik, Geschw.
  • Grenzfahrzustände
  • Funktionstüchtigkeit des ABS
  • Reifendefekt
  • Kollisionsstelle
  • Kollisionsstelle
Rückschluss auf
  • Auslaufrichtung, Endstellungen
  • Kollisionsstelle, Auslaufrichtung
  • Endlage (Wurfweite)
  • Auslaufrichtung. Rutschweite
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Was sollte vermessen werden?

  • Endlage Fußgänger, Zweirad
  • Endstellung Pkw
  • Splitter, Fahrzeugteile
  • Blutflecken
  • Sichthindernisse (geparkte Lkw)
  • Reifenspuren, Kratzspuren, Schleifspuren (nach Länge und Lage)
  • Spurveränderungen (Knick, Verdickung)


Was sollte bei der Spuren- bzw. Unfallaufnahme beachtet werden?

  • Die Lage von Spuren ist vor dem Messen bzw. Fotografieren abzukreiden (nicht in oder auf die Spur, sondern neben der Spur).
  • Die Handskizze mit zur Akte geben.
  • Stets auf Fixpunkte im Straßenverlauf bezogen messen.
  • Je gemessenem Punkt sind zwei Maßangaben erforderlich (Koordinatenmessverfahren, Dreieckmessverfahren).
  • Die Endlage von Fußgänger, Krad, Fahrzeugteilen etc. erfolgt als punktuelle Angabe.
  • Die Endstellung von Pkw, Lkw etc. ist als korrekte Positionsstellung (Winkel) anzugeben.

Quelle
Manuskripte zur Vorlesung "Analyse von Verkehrsunfällen" an der TU Berlin von Prof. Dr. Rau
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