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Das Messprinzip |
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Die Geschwindigkeitsmessung mit Laser-Messgeräten wie dem LAVEG beruht auf einer Folge mehrerer Distanzmessungen.
Für eine Entfernungsmessung sendet das Gerät einen Laserimpuls aus; dieser wird vom Messobjekt reflektiert und vom Gerät wieder aufgefangen.
Da die Lichtgeschwindigkeit bekannt und konstant ist, kann aus dem zeitlichen Abstand zwischen Aussenden und Empfangen des Laserblitzes die
Distanz des Messgerätes zum Messobjekt bestimmt werden.
Wenn nun mehrere (mindestens zwei) solcher Distanzmessungen in einem definierten zeitlichen Abstand voneinander vorgenommen werden,
kennt man den Weg, den das Messobjekt in einem bestimmten Zeitintervall
zurückgelegt hat und damit seine Geschwindigkeit. Diese wird vom LAVEG intern berechnet und angezeigt.
Tatsächlich werden von dem LAVEG nach Auslösen des Messintervalls nicht nur 2 sondern rund 200 Messungen in einem Zeitraum von 0,36 sec
durchgeführt. Dabei prüft das Gerät intern, ob die Messwerte miteinander in Einklang stehen. Wenn man die gemessenen Entfernungen über der Zeit
in einem Diagramm einträgt, müssen bei einem sich mit konstanter Geschwindigkeit bewegenden Fahrzeug alle Punkte auf einer Geraden liegen.
Das Gerät überprüft intern durch ein mathematisches Verfahren, wie groß die Abweichungen sind. Wenn ein bestimmter Schwellwert überschritten
wird, kann sich der Messvorgang (mit einer großen Zahl Einzelmessungen) auf maximal 1 sec verlängern.
Wenn insgesamt signifikante Abweichungen, d. h. Sprünge bzw. Unstetigkeiten vorhanden sind, zeigt das Gerät statt eines Geschwindigkeitswertes
eine Fehlermeldung an.
Normalerweise läuft eine Geschwindigkeitsmessung mit dem LAVEG folgendermaßen ab: Der erste Messposten peilt durch das Okular das
zu messende Fahrzeug an und löst durch Betätigen der Messtaste die Messung aus. Ferner liest er das Kennzeichen des Fahrzeuges laut vor,
ebenso den dann im linken Okular angezeigten Geschwindigkeitswert. Der zweite Messposten kontrolliert am Außendisplay den genannten
Messwert und trägt ihn in das Protokoll ein. Ein zweites Betätigen der Taste führt zur Ausgabe der Messentfernung, die ebenfalls in das Protokoll
aufgenommen wird. Außerdem sollte der zweite Posten noch das Kennzeichen überprüfen, sowie das Fahrzeug (bei Frontmessung) so nah
herangekommen ist, dass das Kennzeichen mit bloßem Auge ablesbar ist.
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Fehlbedienung |
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Vor Beginn und nach Abschluss der Messungen ist ein Funktionstest vorzunehmen. Dabei wird ein unbewegliches Ziel (z. B. Verkehrsschild)
anvisiert und zuerst eine Geschwindigkeitsmessung, dann eine Entfernungsmessung ausgelöst. Bei der Geschwindigkeitsmessung muss der
Wert "0" und bei der Entfernungsmessung die Entfernung zum Messobjekt angezeigt werden. Diese Tests sind von den Polizeibeamten im
Messprotokoll festzuhalten.
Während der Messung ist am Fahrzeug eine senkrechte Fläche, am besten das Kennzeichen, anzuvisieren. Es ist darauf zu achten,
dass während der gesamten Messung die gleiche Stelle am Fahrzeug fixiert bleibt. Das bedingt bei Messungen aus geringer Entfernung ein
leichtes Mitschwenken des Gerätes in Fahrtrichtung. Bei größeren Entfernungen ist der theoretisch notwendige Schwenkwinkel jedoch
vernachlässigbar klein.
Die Reichweite des Gerätes wird bei Messungen am reflektierenden Kennzeichen mit 350 m angegeben. Werden Karosserieteile angemessen,
beträgt die Reichweite nur 150 m. Allerdings führt ein Überschreiten der zulässigen Reichweite nicht zu falschen Messungen sondern dazu, dass
überhaupt kein Messwert ausgegeben wird. Auf den Displays des LAVEG erscheint in diesem Fall die Anzeige "EF" (Entfernungsfehler).
Wenn nicht während der gesamten Messung das Kennzeichen des Fahrzeuges fixiert wurde, könnte theoretisch ein weiterer Fehler dadurch entstehen, dass innerhalb eines Messvorganges unterschiedlich weit entfernte Punkte angemessen werden. Wenn beispielsweise durch eine Vertikalbewegung - des Messgerätes oder des Fahrzeugs - zuerst die Frontscheibe und dann das Kennzeichen anvisiert werden würden, könnte theoretisch die dadurch bedingte plötzliche Verkürzung der gemessenen Distanz als Fahrzeugbewegung interpretiert werden und eine zu hohe Geschwindigkeit angezeigt werden. Tatsächlich werden solche Geschwindigkeitssprünge jedoch durch die interne Prüfung der LAVEG-Software erkannt und können nicht zu Fehlmessungen führen. Das Gerät gibt in so einem Fall keinen Messwert aus, sondern die Fehlermeldung "RF" (Richtungsfehler).
Wenn (unkorrekterweise) das Gerät bei der Messung festgehalten wird, bewegt sich der angepeilte Punkt während des Messzeitraumes
horizontal am Fahrzeug entlang. Theoretisch ist es möglich, dass dabei die Front des Fahrzeuges aus dem angepeilten Bereich herauskommt
und die Fahrzeugseite angemessen wird. In einem solchen Fall gäbe es jedoch auch einen Messwertsprung, der von der LAVEG-Software
erkannt und zur Annullierung der Messung führen würde.
Wenn dagegen von Anfang an die Seite des Fahrzeugs angepeilt würde, könnte prinzipiell eine Fehlmessung erfolgen. Diese würde sich
allerdings nur dann zuungunsten des Betroffenen auswirken, wenn der Messposten das Gerät so schnell in Fahrtrichtung schwenkt, dass der
Peilpunkt an der Fahrzeugseite nach vorne wandert, das Fahrzeug also gewissermaßen überholt.
Eine weitere Fehlermöglichkeit besteht darin, dass der Messposten die vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit falsch abliest bzw. falsch
weitergibt. Dies soll durch die Kontrolle des Messwertes durch den zweiten Messposten ausgeschlossen werden. In der Tat dürfte dadurch
das Risiko einer falschen Ablesung minimiert werden.
Die prinzipielle Problematik der Messungen mit dem LAVEG und ähnlichen Geräten besteht darin, dass die Messung nicht gleichzeitig
dokumentiert wird, wie etwa durch ein Radarfoto. Es ist deshalb im Nachhinein nicht möglich, objektiv zu überprüfen, ob tatsächlich das Kennzeichen
des Fahrzeuges anvisiert wurde, ob sich andere Fahrzeuge eventuell im Messbereich befinden könnten etc. Insoweit ist der Sachverständige
bei der Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf die Angaben der Polizeibeamten angewiesen. Diese werden sich in der Regel jedoch nicht
an einzelne Messvorgänge erinnern sondern nur eher grundsätzliche Angaben machen können. Die Dokumentation der LAVEG-Messung mit
Videoaufnahmen ist zwar möglich. In der Regel ist die Polizei mit der dafür notwendigen Ausrüstung aus Kostengründen aber nicht versehen.
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Fehler bei der Zuordnung des Messwertes |
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Auch beim Ablesen des Fahrzeugkennzeichens kann es zu falschen Ablesungen, Zahlendrehern etc. kommen.
Dadurch könnte grundsätzlich der Messwert einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden als dem, dessen Geschwindigkeit tatsächlich gemessen wurde.
Das Risiko, das Kennzeichen falsch abzulesen, ist sicher bei einer großen Entfernung und insbesondere bei Dunkelheit recht groß.
Dies soll ebenfalls durch Kontrolle des zweiten Messpostens verhindert werden. Ferner wird diesem Fehler dadurch entgegengewirkt, dass die Fahrzeuge,
die zu schnell gefahren sein sollen, unmittelbar am Ort angehalten werden.
Ferner ist noch die Möglichkeit zu diskutieren, dass zwar ein Fahrzeug korrekt angepeilt wird, tatsächlich die Laserlichtblitze aber nicht von diesem
sondern von einem anderen Fahrzeug reflektiert werden. Wenn sich während der Messung ein überholender Pkw in die Messstrecke schieben würde,
würde zwar kein Messwert ausgegeben, sondern eine Fehlermeldung erfolgen. Theoretisch besteht aber die Möglichkeit, dass von Anfang an nicht das
angepeilte sondern ein anderes Fahrzeug das Laserlicht reflektiert. Dazu, wie und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, folgen nun einige Erläuterungen:
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