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Gutachtenkosten


Privatgutachten (Anwälte, Versicherungen)

Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang des Gutachtens. Mit dem Auftraggeber wird vorher der Kostenrahmen besprochen. Auch deswegen ist es sinnvoll, nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen nochmals zu erörtern, was genau geklärt werden soll. Der Aufwand wird nach Stunden abgerechnet, die Stunde wird bei privaten Gutachtenaufträgen zur Zeit mit 180 € netto angesetzt.

Gerichtsgutachten


Gutachten aus unseren Fachgebiet werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) mit 120 € je Stunde vergütet. Im Zivilprozess besteht die Möglichkeit mit Zustimmung der Parteien bzw. des Gerichts einen höheren Stundensatz anzusetzen.




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