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Qualifikation von Sachverständigen

Die Berufsbezeichnung des Sachverständigen ist nicht geschützt. Jeder kann sich selbst zum Sachverständigen ernennen. Deswegen wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeführt. Die Bestellung und Vereidigung wird für die Kraftfahrzeugsachverständigen von den Industrie- und Handelskammern bzw. Ingenieurkammern vorgenommen. Nichtvereidigung bedeutet jedoch nicht unbedingt mangelnde Qualifikation. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen freiberuflichen und angestellten Sachverständigen, z. B. bei Versicherungen, Überwachungsorganisationen oder Behörden.

Bei den angestellten Sachverständigen ist zu unterscheiden zwischen den amtlich anerkannten (die hoheitliche Funktionen wahrnehmen) und den bei Versicherungen und Verbänden tätigen Sachverständigen. Versicherungssachverständige machen in der Regel nur Gutachten für den hausinternen Gebrauch, im Wesentlichen zur Abschätzung der Rechtmäßigkeit von Ansprüchen.

Im Zusammenhang mit der freien Berufsausübung im Rahmen der EU und der europaweiten Gleichwertigkeit von Qualifikationen wird langfristig wahrscheinlich die Zertifikation des einzelnen Sachverständigen, die in der EU allgemeingültig ist, die Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammern ablösen. 1995 hat diese Zertifikation für das Fachgebiet "Schäden und Bewertung" begonnen. Inzwischen sind auch eine größere Zahl von Sachverständigen für die Unfallrekonstruktion zertifiziert.



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