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Kurzberatung
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Manche Unfälle lassen sich nicht restlos aufklären, und auch ein
Sachverständiger kann die strittige Frage manchmal nicht sicher beantworten. Ein umfangreiches
und damit teures Gutachten bringt dann möglicherweise nicht den Erfolg, den sich der Auftraggeber vorgestellt hat.
Mit einer ersten Durchsicht der Unterlagen kann sich ein Sachverständiger aber meist schon
einen Überblick verschaffen und einschätzen, ob sich die strittige Frage klären lässt.
Es lässt sich dann auch abschätzen, welcher Aufwand u.U. notwendig ist und welche Kosten anfallen.
Wir bieten daher häufig eine Kurzberatung an, in der wir klären, ob und wie wir ggf. weiterhelfen können. Die Kurzberatungen werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet.
Für Privatleute ohne anwaltliche Vermittlung werden wir nur jedoch nur tätig, wenn bereits ein Unfallrekonstruktionsgutachten vorliegt, das es zu überprüfen gilt.
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