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Visiertest für die "Laserpistole" Riegl FG 21 P


Bei den Geschwindigkeitsmessungen mit sog. "Laserpistolen" verzichten die Behörden seit jeher bewusst auf eine Fotodokumentation. Eine nachträgliche Überprüfung der eigentlichen Messung durch Sachverständige ist daher unmöglich. Wie der individuelle Geschwindigkeitswert tatsächlich zustande gekommen ist, lässt sich in keinem Fall prüfen. Es lassen sich lediglich die Umstände der Messung nachvollziehen.

Daher ist zu fordern, dass die Protokollierung der Messung über jeden Zweifel erhaben sein muss und auch, dass die Messbeamten bei einer Zeugenbefragung klare Aussagen treffen müssen. Liegen Messungen teilweise monatelang zurück, kann man kaum verlangen, dass sich die Beamten an den konkreten Fall erinnern, so dass strenge Protokollvorgaben formuliert werden müssen.

Denn die Praxis zeigt, dass es immer wieder - bewusst oder unbewusst - zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung kommt. Es fehlt häufig das Verständnis dafür, dass die Gebrauchsanweisung fester Bestandteil des Messverfahren ist und insbesondere für das sog. "standardisierte Messverfahren" eingehalten werden muss. Aber selbst wenn die Messung kein Abweichen von der Gebrauchsanweisung erkennen lässt, kann es unter bestimmten Umständen dazu kommen, dass insbesondere der Aligntest technisch fehlerhaft durchgeführt wurde.

Sowohl die alte als auch die neue Fassung der Gebrauchsanweisung sind in einigen Punkten missverständlich bzw. mängelbehaftet und nicht zu Ende gedacht. In der neuen Fassung vom Dezember 2008, nach der seit Mai 2009 gemessen wird, ist der Aligntest wesentlich kürzer als zuvor beschrieben und mit einem unglücklich gewählten Beispiel versehen. Der zulässige Bereich wurde auf die vollständige zugelassene Messentfernung von 30 bis 1000 m ausgedehnt, ohne dass zu erkennen ist, warum der Test bislang auf einen wesentlich engeren Bereich begrenzt war. Außerdem sind die Messbeamten nun bei der Wahl eines geeigneten Ziels für den Aligntest auf sich gestellt. Die Zukunft wird zeigen, wie zuverlässig der Aligntest durchgeführt werden kann. Durch den nun vordergründig vereinfachten Test muss man in Zukunft noch höhere Anforderungen an die Messprotokolle, deren Vollständigkeit und Richtigkeit stellen. Die beschriebenen Unklarheiten in der neuen Gebrauchsanweisung werden in der Anfangszeit sicherlich nicht zu der gewünschten Vereinfachung führen.

Ein Abweichen vom standardisierten Messverfahren führt häufig zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens, weil die Zuverlässigkeit der Messung von den Behörden letztlich nicht bewiesen werden kann, und das, obwohl den Messgeräten von technischer Seite hinsichtlich der reinen Geschwindigkeitsmessung eine sehr hohe Präzision attestiert werden kann.

Durch das bewusste Weglassen einer Fotodokumentation hat man eine Situation geschaffen, in der sich etliche Messungen relativ leicht erschüttern lassen. Zu fordern wäre für eine gute Nachprüfbarkeit der Messung entweder eine Videodokumentation oder eine Bildfolge von zwei oder besser drei Bildern mit festem zeitlichen Abstand der Bilder zueinander.

Die Filme zeigen die Durchführung des Aligntests auf einen Plastikreflektor mit 8 cm Durchmesser in etwa 100m Entfernung. Dabei wurde durch die Visiereinrichtung des Messgeräts gefilmt. Der Reflektor ist in 100 m Entfernung etwa so groß, wie der Mittelpunkt der Zielmarke. Die Einblendung in den Sucher gibt nicht die Entfernung, sondern den Reflexionsgrad wieder.

Die Filme zeigen, dass der Aligntest durchaus auf einen in der Hand gehaltenen Reflektor durchführbar ist. Man kann aber auch beobachten, dass die Einblendung des Reflexionsgrades den Bewegungen des Messgeräts und auch der Tonfolge leicht nacheilt. Daher darf nicht abrupt hin und her geschwenkt werden. Dann kann der Aligntest auch ohne die Tonsignale vorgenommen werden.

Außerdem wurde der Reflektor an einer Schranke befestigt, an der weitere Reflektoren angebracht sind. Wie zu erwarten, beeinflussen diese Reflektoren den Aligntest. Sind weitere Reflektoren im Zielerfassungsbereich, kann der Test nicht sicher zu Ende gebracht werden.

In DAR 7/2009 ist der vollständige Artikel zu diesen Versuchen und den Änderungen der Gebrauchsanweisung von Dipl.-Ing. Markus Winninghoff mit dem Titel " Neues zum Aligntest ("Test der Visiereinrichtung") bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P" nachzulesen.

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